Begleitender Dienst
Die Aufgabenfelder des Begleitenden Dienstes beinhalten unter anderem:
- Einzelförderung
- Krisenintervention
- Unterstützung bei pflegerischem Assistenzbedarf
- Vermittlung von therapeutischen Angeboten, wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logotherapie
- Durchführung von Kompetenzanalysen
- Organisation und Durchführung eines Kursangebotes für Arbeitsbegleitende Maßnahmen mit dem Schwerpunkt der Persönlichkeitsentwicklung, bspw. musikalische Angebote, Bildungsangebote, Sportangebote …
Die Einzelförderung beinhaltet individuell zugeschnittene Förderangebote für Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. In gemeinsamer Absprache zwischen Klient*in, Gruppenleitung und Sozialdienst wird der Bedarf erhoben und ein entsprechendes Angebot erarbeitet.
Inhalt der Einzelförderung kann z.B.: Selbstbewusstseins- und Selbstsicherheitstraining oder kognitives Training, u.v.m. sein.
In aller Regel wird die Einzelförderung pro Person einmal wöchentlich durchgeführt.