Kontakt und Information
Danach stellen Sie beim zuständigen Kostenträger einen Antrag. Kostenträger sind zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder eine Rentenversicherung. Das hängt davon ab, ob Sie vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.
Eine Voraussetzung ist, dass Sie im Einzugsbereich der Werkstätte wohnen. Erst wenn die Finanzierung geklärt ist, können wir einen Bildungsplatz zur Verfügung stellen.
Der Start der Maßnahme kann jederzeit erfolgen.
Das heißt: Es gibt keine langen Wartezeiten.
Das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich der CAB bieten wir an 5 Standorten an. Der jeweilige Standort wird durch Ihren Wohnort bestimmt.
Die Schulungen des Berufsbildungsbereichs finden in eigenen Räumen innerhalb der Werkstätten statt. Zusammen bilden die einzelnen Berufsbildungsbereiche einen einrichtungsübergreifenden Fachbereich.
Informationsveranstaltungen (z.B. in Schulen und Firmen)
Gerne kommen wir zu Ihnen für eine Informationsveranstaltung ins Haus.
Schulen/Bildungsträger
Wir können im Unterricht Ihre Schülerinnen und Schüler über ihre Möglichkeiten bei uns informieren. Ebenso kommen wir zu Elternabenden oder informieren Ihre Lehrerschaft über unsere Arbeit.
Firmen/Arbeitgeber
Sie denken darüber nach, einen Arbeits- oder einen Bildungsplatz für einen Menschen mit Behinderung zu schaffen? Gerne informieren und beraten wir Sie.
Wir bieten darüber hinaus Qualifizierung in Zusammenarbeit mit Firmen und Einrichtungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in weiteren Berufsfeldern:
• Tätigkeiten in der Altenhilfe und anderen sozialen Berufen
• Tätigkeiten im Verkauf, zum Beispiel in einer Bäckerei
Ansprechpartner für Infoveranstaltungen: