Zielvereinbarung mit dem Landratsamt
Frauen in unserer Gesellschaft sind in jeglichen Lebenssituationen und -bereichen mit alten Rollenbildern konfrontiert, die ihnen auferlegt werden und die sie beschneiden.
Noch viel stärker aber erfahren dies Frauen mit Behinderungen. Dies ist ein Ergebnis der Studie "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland" . Die mehrfache Diskriminierung ist durch zwei Umstände begründet: einmal durch die Behinderung der Frauen und einmal ihr Geschlecht. Die UN Behindertenkonvention stellte diese Umstände in Artikel 6, Absatz 1 fest. Im darauffolgenden Absatz wurden die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, das eigentlich Selbstverständliche umzusetzen und sicherzustellen: komplette und gleichberechtigte Menschenrechte sowie Grundfreiheiten für Frauen und Mädchen.
Das daraufhin von Weibernetz e.V. und Mensch zuerst e.V. initiierte Pilotprojekt "Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Wohneinrichtungen" wurde von 2008 bis 2011 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Kernpunkt des Projektes war die Entwicklung eines Schulungskonzeptes in Leichter Sprache zur Ausbildung von Frauenbeauftragten für Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) mit dazugehörigem Schulungsmaterial in Leichter Sprache.